VIELE KARTELLE VERURSACHEN SCHÄDEN. WIR SAGEN IHNEN WELCHE.
Mit einer langjährigen Erfahrung aus weit über 20 Schadensersatzverfahren sind wir auf die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen spezialisiert. Unsere bisherigen Mandate umfassen sowohl typische Folgeklagen („follow-on“) als auch komplizierte eigenständige Klagen, die nicht auf einer behördlichen Entscheidung beruhen („stand-alone“).
Als Sachverständige vor Gericht oder in Vergleichsgesprächen bestimmen wir die kartellbetroffenen Umsätze, entwickeln und untersuchen Schadenstheorien, bewerten Markt- und Kartellfaktoren als Anknüpfungstatsachen, ermitteln etwaige kartellbedingte Preisüberhöhungen und die Weitergabe des entstandenen Schadens. Auch die Auseinandersetzung mit Gerichtssachverständigen oder Parteigutachtern der Gegenseite gehört zu unserem „täglich Brot“.
Durch gezielte Datenabfragen und strukturiertes Vorgehen fügt sich unsere Arbeit ohne Reibungsverlust in die regulären Unternehmensprozesse ein. Wir gestallten den Übergang zur juristischen Argumentation nahtlos, bewerten Risiken und beraten zur taktischen Positionierung.
MANCHMAL KANN ES TEUER WERDEN. WIR SAGEN IHNEN WANN.
Für Mandanten, denen kartellrechtswidriges Verhalten vorgeworfen wird, entwickeln wir erfolgreich Verteidigungsstrategien und unterstützen sie in der Kommunikation gegenüber Kartellbehörden.
Dabei untersuchen wir tatsächliche und mögliche wettbewerbsschädliche oder -fördernde Effekte, sowie die wettbewerbliche Situation im relevanten Markt. Zudem identifizieren wir Effizienzen, die eine Freistellung vom Kartellverbot bedingen könnten, und legen diese für Behörden schlüssig dar.
Damit es gar nicht erst zu kartellrechtlich bedenklichen Konstellationen kommt, bewerten wir vorab die wettbewerbsökonomischen Aspekte von Vereinbarungen und unterstützen hierdurch eine juristische Risikoeinschätzung.
MANCHE RISIKEN SIND ZU HOCH. WIR SAGEN IHNEN WELCHE.
Die Geltendmachung von Schadensersatz birgt für alle Beteiligten zahlreiche Risiken. Deshalb sollten Geschädigte und etwaige Prozessfinanzierer eine möglichst genaue Vorstellung von der Wahrscheinlichkeit und der Höhe des entstandenen Schadens haben.
Wir bewerten die Ersteinschätzung oder das Gutachten der klägerischen Parteigutachter und lösen als neutrale Dritte mögliche Interessenskonflikte. Wir hinterfragen kritisch das Vorgehen des Parteigutachters, zeigen Angriffsflächen und Schwächen auf und unterbreiten Verbesserungsvorschläge. Zudem evaluieren wir die Nachvollziehbarkeit und Eignung verwendeter ökonometrischer Methoden und prüfen Schadenstheorien und Beurteilungen der Markt- und Kartellmerkmale.
Unsere Drittmeinung minimiert das Risiko einer Fehleinschätzung seitens der Kläger und ihrer Prozessfinanzierer frühzeitig. Sie hilft bei der Entscheidungsfindung, sei es zur Klageerhebung oder bei außergerichtlichen Einigungen.
MANCHES PASST ZUSAMMEN. WIR SAGEN IHNEN WAS.
Unsere Erfahrung umfasst die Unterstützung weltweiter Fusionen mit Anmeldungen bei diversen Behörden, genauso wie lokale Zusammenschlüsse und Übernahmen, die auf eine nationale Behörde beschränkt waren. Hierbei sind wir sowohl für die anmeldenden Parteien selbst als auch für Drittintervenienten tätig.
Bereits vor der Anmeldung unterstützen wir Mandanten bei der Planung der Transaktion, identifizieren mögliche wettbewerbliche Bedenken und bereiten Lösungsvorschläge vor. Zudem unterstützen wir frühzeitig Mandanten in der Sammlung relevanter Daten und Informationen für den späteren Austausch mit den Wettbewerbsbehörden.
Im fachlichen Austausch mit den Behörden adressieren wir dann deren Bedenken. Wir grenzen den relevanten Markt ab, erforschen dessen Wettbewerbsdynamik und analysieren auf dieser Basis ökonomisch plausible Schadenstheorien. Zudem beleuchten wir die Auswirkungen des Zusammenschlusses in Form von unilateralen und koordinierten Effekten. Wir unterstützen Behörden bei der Befragung von Marktteilnehmern und nutzen die so gewonnen Erkenntnisse, um wenn notwendig wirksame und zielführende Abhilfemaßnahmen zu entwickeln.
MANCHE DINGE SOLLTE MAN LASSEN. WIR SAGEN IHNEN WELCHE.
Wir haben umfangreiche Beratungserfahrung in der wettbewerbsökonomischen Analyse von Marktmacht und damit verbundenen missbräuchlichen Verhalten. Wir beraten sowohl dominante Unternehmen, deren Geschäftspraktiken bestimmten Schranken unterliegen, als auch nicht-dominante Unternehmen, die das Verhalten eines Dritten auf etwaigen Marktmachtmissbrauch untersuchen.
Wir prüfen, ob Marktmacht vorliegt und ob bestimmte Verhaltensweisen aus ökonomischer Sicht den Wettbewerb verzerren. Hierbei grenzen wir den relevanten Markt ab, analysieren Marktbedingungen, bewerten die etwaige Marktmacht und untersuchen die potenziellen oder tatsächlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb. Zudem identifizieren wir etwaige sachliche Begründungen sowie Effizienzen.
Damit es gar nicht erst zu einem Marktmachtmissbrauchsvorwurf kommt, unterstützen wir bei der kartellrechtlichen Selbstveranlagung und Compliance.